Vorweg: Meine grundsätzlich positive Haltung zum Anliegen der Informationsfreiheit – also zum Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu amtlichen Informationen – besteht unverändert fort.
Der Grund ist einfach: Wenn die Menschen im Schnitt länger leben und länger gesund bleiben, wächst sonst allein die Zeit des Rentenbezugs, während die Zeit der Beitragszahlung gleich bleibt.
Eine Information über die Belastungsgrenze nützt wenig, wenn im Januar schlicht das Geld fehlt, um überhaupt bis zu dieser Grenze in Vorleistung zu gehen. Dieses Liquiditätsproblem zu Jahresbeginn will ich nicht kleinreden.
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss hat am 22. Juni 2026 stattgefunden; die Beratungen laufen, ein Beschluss ist noch vor der Sommerpause vorgesehen. Ihre Hinweise nehme ich in diese Beratungen mit.
Zugleich teile ich Ihre Einschätzung, dass die Sicherung von Fachkräften – nicht zuletzt im MINT- und im Gesundheitsbereich – und die gelingende Integration junger Menschen zu den wichtigsten Aufgaben unseres Landes gehören.
Die Steuerfreiheit nach Ablauf der Haltefrist ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Edelmetalle wie Gold und für Fremdwährungsgeschäfte.

