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Fritz Güntzler
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Frage von Michael Z. •

Prüfung des AFD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht: Warum wird das Gericht nicht aufgefordert mit der Prüfung zu beginnen?

Sehr geehrter Herr Güntzler,

ich würde gerne wissen, warum das Bundesverfassungsgericht nicht prüft, ob die AFD verboten werden kann. Die AFD ist gesichert rechtsextrem. Das hat der Bundesverfassungsschutz bestätigt. Warum wird nicht gehandelt? Warum wird das gericht nicht aufgefordert mit der Prüfung zu beginnen?

Vielen Dank schon voraus für ihre Antwort.

Liebe Grüße

Michael Z.

Warum wird

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre berechtigte Sorge um den Schutz unserer Demokratie.

Ein Parteiverbot ist nach dem Grundgesetz nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich – und es darf nicht politisch, sondern ausschließlich rechtlich begründet sein. Über ein mögliches Verbot kann deshalb ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden (§ 13 Nr. 2 BVerfGG, Art. 21 Abs. 2 GG).

Damit das Gericht überhaupt prüft, muss ein Antrag gestellt werden – und zwar durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung. Ein „automatisches“ Prüfverfahren des Gerichts gibt es nicht. Auch der Verfassungsschutz selbst kann keinen solchen Antrag stellen; seine Aufgabe ist die Beobachtung und Bewertung.

Die Entscheidung, ob ein Verbotsantrag gestellt wird, muss sehr sorgfältig abgewogen werden. Das zeigt die Erfahrung mit früheren Verfahren – etwa gegen die NPD, die trotz klar rechtsextremer Haltung 2017 nicht verboten wurde, weil ihr damals keine „aktiv kämpferische“ Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung mehr zugeschrieben wurde.

Ein erneutes Verbotsverfahren kann nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn zweifelsfrei belegt werden kann, dass die betreffende Partei gezielt und planvoll darauf hinwirkt, unsere demokratische Ordnung zu beseitigen – und dass sie dafür auch die Mittel und die tatsächliche Durchsetzungskraft besitzt. Nur unter diesen engen Voraussetzungen könnte das Bundesverfassungsgericht ein Verbot aussprechen.

Die Sicherheitsbehörden und Verfassungsschutzämter beobachten die AfD sehr genau. Ihre Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ ist ein deutliches Warnsignal – aber allein noch keine ausreichende Grundlage für ein Parteiverbot.

Für uns als CDU gilt: Wir bekämpfen Extremismus entschieden – mit politischer Klarheit, rechtstaatlicher Konsequenz und durch das Vertrauen in die Stärke unserer Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen

 

Fritz Güntzler, MdB

 

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