Sehr geehrter Herr Guentzler, warum werden von der geplanten "Aktivrente" Freiberufler ausgeschlossen? Das erschließt sich mir nicht. Beste Grüße aus Bovenden Karin Hartewig
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre berechtigte Nachfrage, warum die geplante „Aktivrente“ derzeit nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt und nicht auch Freiberuflerinnen und Freiberufler einbezieht.
Sie sprechen damit einen Punkt an, den auch wir in den bisherigen Beratungen zur Aktivrente kritisch gesehen haben. Denn selbstverständlich leisten auch Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte oder Gewerbetreibende über viele Jahre hinweg einen wichtigen Beitrag für Wirtschaft und Gesellschaft. Ihr Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus ist volkswirtschaftlich ebenso wünschenswert wie das von Beschäftigten.
In der jetzt vorliegenden Fassung des Aktivrentengesetzes wird die steuerfreie Aktivrente aber zunächst auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beschränkt. Diese können künftig bis zu 2.000 Euro im Monat zusätzlich zur Rente steuerfrei hinzuverdienen. Für Arbeitgeber fallen dafür wie bisher Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung an. Damit soll verhindert werden, dass ältere Beschäftigte gegenüber jüngeren steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich bevorzugt werden.
Der Ausschluss von Selbstständigen beruht weniger auf einer politischen Wertung, sondern auf administrativen und fiskalischen Gründen:
Selbstständige gehören zu einer sehr heterogenen Gruppe mit stark unterschiedlichen Einkommensstrukturen. Eine Ausweitung der steuerfreien Aktivrente auf diese Einkunftsarten würde daher erhebliche Abgrenzungs- und Nachweisschwierigkeiten in der Finanzverwaltung verursachen.
Gleichzeitig ist vereinbart, dass die Regelung nach zwei Jahren evaluiert wird. Auf Grundlage dieser Evaluation soll geprüft werden, ob und wie die Aktivrente auf Selbstständige, Freiberufler und Landwirte systematisch ausgeweitet werden kann.
Unser Ziel bleibt, Arbeit im Alter attraktiver zu machen und Fachkräftepotenziale zu heben – ob angestellt oder selbstständig. Die jetzige Einführung ist daher ein erster, administrativ schnell umsetzbarer Schritt, um unmittelbar Wirkung im Arbeitsmarkt zu erzielen.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB

