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Fritz Felgentreu
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Frage von Alex H. •

Frage an Fritz Felgentreu von Alex H. bezüglich Menschenrechte

Guten Tag Herr Felgentreu,
wie gedenken Sie und Ihre Fraktion bezüglich des Entwurfes für ein Selbstbestimmungsgesetz am 19. Juni abzustimmen?
Trans und inter Menschen werden auch in Deutschland diskriminiert. Oftmals müssen wir lange Verfahren durchstehen, um wir selbst sein zu dürfen. Der Weg zu einer Namens- und Personenstandsänderung mithilfe des Transsexuellengesetzes dauert im Durchschnitt 15 Monate, man benötigt 2 Gutachten und es kostet über 1000 Euro. Diese Hürden müssen abgeschafft werden. Trans Personen müssen nicht aufgrund ihres trans Seins "therapiert" werden.
Das Selbstbestimmungsgesetz löst diese Probleme. Helfen Sie mit und stimmen für das Gesetz ab.

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Antwort von
SPD

Guten Tag A. H.,

vielen Dank, dass Sie die Initiative ergriffen und mit mir als Ihrem Abgeordneten Kontakt aufgenommen haben. Ihre Besorgnis und ihren Ärger über das veraltete Transsexuellengesetz (TSG) kann ich gut verstehen.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist schon lange klar, dass das Transsexuellen-Gesetz abgeschafft werden muss. Sehr viele Teile des Gesetzes sind durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auch schon als nicht verfassungskonform eingestuft worden. Wir teilen diese gerichtliche Einschätzung.

Zu der angesprochenen Thematik würden wir uns wünschen, eine einfachere Lösung im Personenstandsrecht (PStR) zu finden und das TSG somit abzulösen, doch hier blockiert bisher unser konservativer Koalitionspartner alle bisherigen Vorstöße.

Die SPD wollte schon bei der Reform des Personenstandsrecht Ende 2018 diese große Gesetzesnovelle angehen. Damit wollen wir das TSG komplett ersetzen. Dies war damals nicht möglich. Leider auch, weil die Reform des PStR bis Ende 2018 vom Bundesverfassungsgericht zeitlich vorgegeben war.

Dennoch geben wir uns nicht geschlagen und arbeiten gemeinsam mit unserer Justizministerin Christine Lambrecht MdB an einer konstruktiven Lösung bis zum Ende der Wahlperiode, die den betroffenen Personen gerecht werden soll. Wir streben letztendlich einen Gesetzentwurf an, der den Betroffenen hilft und mit dem Verfassungsrecht konform ist. Wir rechnen damit, diesen Entwurf noch 2020 im Bundestag zum ersten Mal diskutieren zu können.

Der am Freitag, den 19. Juni in erster Lesung beratene Gesetzentwurf der Grünen enthält neben personenstandrechtlichen Fragen auch noch das OP-Verbot bei intergeschlechtlichen Kindern. Aus unserer Sicht ist es sehr bedenklich ein solch komplexes Thema zusammen mit dem TSG regeln zu wollen. Es hat sich schon beim Diskussionsentwurf der Bundesregierung zum OP-Verbot gezeigt, dass das Thema sehr sensibel ist, sodass der mangelhafte erste Entwurf überarbeitet wurde und sich momentan in der erneuten hausinternen Abstimmung befindet.

Der Entwurf der Grünen enthält darüber hinaus andere gute Ansatzpunkte, die wir prüfen und im parlamentarischen Verfahren mit den Kollegen diskutieren werden, um ein gutes Gesamtergebnis zu erreichen.

Eine Abstimmung steht derzeit dazu noch nicht an, sondern zunächst die Überweisung in die zuständigen Ausschüsse - Innen und Recht - sowie ggf. auch eine Sachverständigenanhörung.

Falls sie einmal den Wunsch haben nochmal mit mir persönlich zu sprechen, dann können sie gerne einen Termin mit meinem Wahlkreisbüro vereinbaren. Kontaktdaten finden Sie auf meiner Website unter https://fritz-felgentreu.de/.

Mit freundlichen Grüßen
Fritz Felgentreu