Frage von Gerd H. • 28.07.2025
Antwort von Stephan Brandner AfD • 30.07.2025
Nach einer Namens- und/oder Geschlechtsänderung bleibt der alte Name/Geschlecht im Grundbuch, bis eine Berichtigung beantragt wird
Nach einer Namens- und/oder Geschlechtsänderung bleibt der alte Name/Geschlecht im Grundbuch, bis eine Berichtigung beantragt wird
Ihr Recht auf Selbstbestimmung ist in Deutschland im Grundgesetz durch den Artikel 2 geschützt: