Antwort 30.12.2025 von Alois Rainer CSU
Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorgaben obliegt den für die Durchführung des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden der Länder
Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorgaben obliegt den für die Durchführung des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden der Länder
Zentral für mich ist es, Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika politisch zu fördern, um Resistenzen möglichst auszumerzen.
Seit unserer Gründung setzen wir uns konsequent für Tierrechte ein. Wir kämpfen für eine umfassende Agrar- und Ernährungswende und dafür, dass die Tierhhaltung so gestaltet wird, das sie Tiere als Lebewesen respektiert.
Im Sinne dieser grundlegenden Ausrichtung ist im Koalitionsvertrag vereinbart, die nötigen Mittel für den tierwohlgerechten Stallbau dauerhaft bereitzustellen.