
Es waren grundsätzliche Fragestellungen, die große Teile der Unionsfraktion bewogen haben, einem Wahlvorschlag für den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht zu folgen
René Schwerdtel
Es waren grundsätzliche Fragestellungen, die große Teile der Unionsfraktion bewogen haben, einem Wahlvorschlag für den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht zu folgen
Es waren grundsätzliche Fragestellungen, die große Teile der Unionsfraktion bewogen haben, einem Wahlvorschlag für den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht zu folgen
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf die Zurückführung nach Afghanistan im Koalitionsvertrag geeinigt.
Finanzielle Gründe waren dabei ausschlaggebend: hier standen einerseits die Entlastung bei der Stromsteuer für alle, andererseits die Ausweitung der Mütterrente in Konkurrenz, nur eines von beiden ist im engen Finanzplan möglich. Im Ergebnis haben sich die Kollegen der CSU durchgesetzt, die ihr Wahlversprechen für die Mütterrente erfüllen wollten.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt konnte die Übertragung des Tarifverhandlungsergebnisses noch nicht abschließend geklärt werden, verbindliche Zusagen kann ich deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen. Aus meiner Sicht wäre es aber jedenfalls erstrebenswert, dass das Tarifergebnis auf Bundesbeamte zügig übertragen wird.