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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Christian R. •

Warum hat der Rechtsausschuss nicht öffentlich Stellung zum Rückzug von Prof. Dr. Brosius-Gersdorf bezogen? Halten Sie das Verfahren für rechtsstaatlich und demokratisch transparent?

Als Vorsitzende des Rechtsausschusses tragen Sie Verantwortung für die Abläufe bei der Wahl von Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern. Der Rückzug von Frau Brosius-Gersdorf erfolgte nach öffentlich erhobenen Plagiatsvorwürfen, die durch Gutachten als unberechtigt eingestuft wurden. Trotzdem wurde die Wahl nicht durchgeführt. Es gab keine öffentliche Klärung, keine Erklärung des Ausschusses und keine politische Verantwortung. Das beschädigt das Vertrauen in den Bundestag. Warum hat sich der Ausschuss nicht mit den Vorwürfen befasst? Wird es künftig verbindliche Regeln für den Umgang mit externen Vorwürfen geben, die eine faire Bewertung sicherstellen?

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Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage bzgl. der Richterwahl und einer Stellungnahme des Rechtsausschusses.

Vorweg möchte ich klarstellen, dass ich inzwischen nicht mehr Vorsitzende des Rechtsausschusses, sondern nur noch stellvertretendes Mitglied des Rechtsausschusses bin. Eine Stellungnahme bzgl. der Richterwahl wäre höchst untypisch, es gab diese - auch bei anderen Kandidaten, die sich zurückgezogen haben - bislang in keinem Fall. Auch wäre eine geeinte Stellungnahme des Ausschusses eher nicht zu erwarten, weil sich vermutlich auch hier auch die unterschiedlichen Meinungen widerspiegeln würden. Zuständiges Gremium ist vielmehr der Wahlausschuss für die Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht nach § 6 Abs. 2 BVerfGG. 

Vor der letzten Reform der Richterwahl wurde allein im 12-köpfigen Wahlausschuss und in nicht öffentlicher Sitzung entschieden. Aus rechtstaatlichen und demokratischen Gesichtspunkten gewährleistet das gegenwärtige Verfahren mit der Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestags mehr Transparenz. Das Verfahren halte ich weiterhin für richtig. Die 2/3-Mehrheit macht es notwendig, dass ein breiter Konsens gefunden wird; das ist aus meiner Sicht wichtig für den Schutz des Gerichts vor Politisierung und für die Akzeptanz seiner Entscheidungen. Es ist unsere Aufgabe, auf dieser Grundlage zu guten Kandidatenvorschlägen zu kommen, die die notwendige Mehrheit im Plenum des Deutschen Bundestages finden - so wie dies in der Vergangenheit immer gelungen ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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