Warum ist es nicht möglich das Beamte in die Sozialkassen mit einzahlen nicht gleich aber in 3 bis 5 Jahren es braucht auch nicht mehr an Personal.

Sehr geehrter Herr L.
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Es muss in Bezug auf das Beamtentum nicht alles so bleiben wie es ist, gleichwohl bin ich im Ergebnis nicht dafür, Beamte in die Rentenkasse einzubeziehen:
Wer in die Rentenkasse einbezahlt, wird später auch entsprechend hohe Leistungen daraus erhalten; deshalb führt die Erweiterung auf Beamte langfristig nicht zu einer Entlastung der Rentenkasse.
Statt dessen sollte geprüft werden, ob es in einzelnen Bereichen im Vergleich zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ungerechtfertigte Besserstellungen gibt, etwa bei langfristiger Erkrankung oder bei einigen Leistungen der Beihilfe. Dies könnte mit entsprechenden Übergangsfristen bzw. für künftige Fälle geregelt werden. Außerdem sollte geprüft und diskutiert werden, in welchen Bereichen Beamte tätig werden sollten. Von Beamten wird - im Gegenzug zu einigen Vorteilen - ein besonderes Maß an Verfassungstreue erwartet, Streiks sind verboten, Versetzungen müssen akzeptiert werden u.a.m.. Das sind m.E. wichtige Voraussetzungen für Personen, die im Namen des Staates handeln und in Rechte von Bürgern eingreifen können, etwa bei der Polizei, als Lehrkräfte oder in zentralen Funktionen der Verwaltung und der Justiz. Aus meiner Sicht muss auch berücksichtigt werden, dass der Beamtenstatus und die damit sicher verbundenen Vorteile wichtig sind, um in der Konkurrenz mit der Wirtschaft oder freien Berufen, die oft ebenfalls gute Bedingungen bieten, für gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter attraktiv zu sein. Wir stellen schon heute fest, dass der öffentliche Dienst nicht immer die erste Wahl für die besten Bewerber und Bewerberinnen ist und sogar Stellen offen bleiben. Nicht zuletzt steht es jedem Bürger, jeder Bürgerin frei, sich bei entsprechender Qualifikation für eine Beamtenstelle zu bewerben.
All das muss in der aktuellen Diskussion bedacht werden. Im Ergebnis sollten wir am besonderen Status von Beamten festhalten, punktuelle Reformen sollen damit aber nicht ausgeschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker