
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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René Schwerdtel
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt konnte die Übertragung des Tarifverhandlungsergebnisses noch nicht abschließend geklärt werden, verbindliche Zusagen kann ich deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen. Aus meiner Sicht wäre es aber jedenfalls erstrebenswert, dass das Tarifergebnis auf Bundesbeamte zügig übertragen wird.
Gerade diese Unterschiedlichkeit zeigt auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, wenn es Ausführungen zum rechtlichen Pflichtendilemma macht.
Mit dieser Änderung wurde das sogenannte Artikelgesetz Zeitenwende im Bundestag verabschiedet.