
Entgegen Ihrer Rechtsauffassung ist die Aussage, dass das Kostenrisiko des klagenden Eigentümers mit der WEG-Reform reduziert wurde, nicht fehlerhaft.
Clara Bünger
Entgegen Ihrer Rechtsauffassung ist die Aussage, dass das Kostenrisiko des klagenden Eigentümers mit der WEG-Reform reduziert wurde, nicht fehlerhaft.
Ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – wie von Ihnen vorgeschlagen – hätte allerdings leider keine Erfolgsaussichten.
Auch wenn dies auf den ersten Blick ungerecht wirkt, so hat die Neuregelung des § 46 WEG auch Vorteile für die klagende Eigentümer:in, denn sie reduziert deutlich deren Kostenrisiko im Falle des Unterliegens.
Entscheidend für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration ist aus Sicht des Instituts ein gutes Angebot an Sprachkursen bzw. Sprachförderung
Ihr Fall zeigt jedoch, dass häusliche Gewalt auch an Männern verübt wird, was ebenfalls zu verurteilen ist. Viel zu selten sprechen Betroffene über ihre Gewalterfahrungen, wenden sich an Hilfsorganisationen/Beratungsstellen oder Institutionen wie die Polizei oder das Gericht.
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