Sehr geehrte Frau Bünger, wegen dem neuen Wahlrecht, wie werden die Sitze von ausgeschiedenen Abgeordneten neu besetzt?; Mit freundlichen Grüßen, Samy Halsband
Wenn ein direkt gewählter Abgeordneter im Bundestag vertreten ist und dann ausscheidet, wird dann, falls vorhanden, erst jemand nachziehen, der seinen Wahlkreis gewonnen hat, aber trotzdem wegen der Zweitstimmendeckung nicht in den Bundestag eingezogen ist?

Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für die Frage. Die Antwort findet sich in der Gesetzesbegründung zu den Änderungen im Bundeswahlgesetz (BWG) (Bundestagsdrucksache 20/5370, Seite 15):
"§ 48 Absatz 1 setzt den Vorrang der Bewerber im Wahlkreis vor Listenkandidaten auch im Rahmen des Nachrückverfahrens um. Die Regelungen des § 6 zur Vergabe der Sitze an Bewerber werden auch auf die Regelungen zur Nachfolge übertragen. Vorrangig hat demnach derjenige erstplatzierte Wahlkreisbewerber der Partei im betreffenden Land einen Sitzanspruch, der bisher aufgrund fehlender Hauptstimmendeckung kein Mandat erhalten konnte und den nächsthöchsten Wahlkreisstimmenanteil hat."
Sollte ein parteiunabhängiger Bewerber ausscheiden, bleibt der Sitz unbesetzt (§ 48 Absatz 2 BWG).
Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Herzliche Grüße
Clara Bünger