Ich möchte Sie gerne Fragen, wann der Bundestag und auch das Innenministerium für wichtig erachtet, die im April abgeschlossen Tarifverhandlungen auf die Beamten des Bundes und der Kommunen zu Übertragen?
Sehr geehrte MdB Bünger
ich möchte Sie gerne Fragen, wann der Bundestag und auch das Innenministerium für wichtig erachtet, die im April abgeschlossen Tarifverhandlungen auf die Beamten des Bundes und der Kommunen zu Übertragen?
Weiterhin würde mich brennend Interessieren, wann die o.g. Institutionen meinen, das Urteil vom Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation in Angriff zu nehmen. Zumal dieses Urteil jetzt schon mehr als 4 Jahre zurück liegt.
Ich Frage deshalb, weil ich es persönlich als Bundesbeamter beschämend, respektlos sowie gering Wertschätzend empfinde, das sich der Bundestag eine Diätenerhöhung mehrheitlich zuschreibt aber sich offensichtlich nicht in der Lage sieht diese o.g. Missstände aus der Welt zu schaffen.
Welches Signal möchten die Bundesregierung, der Bundestag und auch Sie als gewählter Volksvertreter senden .
Hochachtungsvoll

Sehr geehrter Richard S.,
vielen Dank für Ihre Frage!
Für Die Linke steht die inhalts- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst des Bundes außer Frage, sie muss vollzogen werden. Wir sind empört, dass das Innenministerium und Finanzministerium hier vor der Sommerpause nichts mehr vorgelegt haben.
Es steht leider überhaupt nicht in Aussicht, dass das Innenministerium zur Umsetzung des Urteils etwas unternimmt. Da es sich hierbei um hochkomplexe Materie handelt, kann das nur im Ministerium selbst erarbeitet werden. Dort gibt es dafür eine gut besetzte Abteilung.
Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass die unteren Besoldungsgruppen angehoben werden, weil der Alimentationsgrundsatz gerade bei Familien sonst völlig ins Leere läuft. Es ist jedoch problematisch, dass der geforderte Mindestabstand von 15% zwischen den Laufbahngruppen dann dafür sorgen würde, dass wir nach oben Besoldungen erreichen, die in der Höhe nicht mehr zu rechtfertigen sind.
Ich hoffe ich konnte Ihnen unseren Standpunkt hiermit etwas näher bringen.
Beste Grüße
Clara Bünger