Mit der Wahlrechtsreform wollen wir einem weiteren Anwachsen des Bundestages entgegenwirken und die Zahl der Abgeordneten ab der nächsten Wahl auf das vom Grundgesetz vorgesehene Maß von 598 Abgeordneten begrenzen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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