Wie stehen Sie zum Beschluss der Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen?
Sehr geehrte Frau Klose, Listen zu Menschen zu führen, diese Idee hat in der Deutschen Geschichte keine positiven Dinge nach sich gezogen. Wie sie wissen herrscht aktuell eine Stimmung, die immer feindlicher gegenüber allem wird, dass nicht der cis-männlichen „Norm“ entspricht. Ich möchte von Frau zu Frau an sie appellieren, schützen Sie die Menschen, die gerade immer leiser werden, die Angst haben, dass sie in diesem (ihrem) Land bald nicht mehr frei und sicher leben können.
Politik sollte für uns nicht gegen Menschen gemacht werden. Setzten Sie sich bitte morgen dafür ein.
Falls Sie diese Nachricht nicht vorher erreicht, hoffe ich dennoch, dass sie sich für Menschen und gegen Listen, welche Minderheiten gefährden könnten einsetzen. Vielen Dank
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement in dieser wichtigen Frage.
Bereits in der Erstellung der Verordnung wurden von uns als SPD Bedenken gegenüber dem Bundesinnenministerium geäußert. Im Ergebnis wurden entsprechende Bestandteile der Verordnung erweitert, um die Anwendung der Datenabgleiche weitreichend abzusichern. Grundsätzlich werden mit der angedachten Datenweitergabe an bestimmte Behörden die gesetzlich normierten Befugnisse aus dem §13 Abs. 1, 3 & 4 Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) erfüllt. Dabei geht es um eine Vorsichtsmaßnahme, die Datenänderungen automatisiert und somit vor einer missbräuchlichen Datenweitergabe zusätzlich schützt.
Da aus der queeren Community Bedenken aufkamen, wurde in den Verordnungsentwurf explizit aufgenommen, dass bei einer Suche in den Datensätzen nicht nach Änderungen des Geschlechtseintrages gefiltert werden kann. Es wäre somit in keinem Fall möglich, dass Personen, die das SBGG in Anspruch genommen haben, von Behörden gefiltert werden können.
Dennoch nehmen wir als SPD die nach wie vor geäußerten Bedenken von Seiten der queeren Community sehr ernst. Der Beschluss der Verordnung wurde am vergangenen Freitag im Bundesrat gestoppt, da es weiterhin Nachverhandlungsbedarf gibt. Ich werde mit meinen zuständigen Kolleg:innen diesen Prozess weiterhin begleiten.
Am Ende muss eine Lösung stehen, die den Schutz der betroffenen Personen sicherstellt. Dies muss aus unserer Sicht die Grundlage sein, um eine rechtssichere Regelung mit breiter Mehrheit beschließen zu können.
Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit den Menschen aus meinem Wahlkreis sehr am Herzen und ich betrachte diesen als große Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose

