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Annika Klose
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Frage von Axel B. •

Guten Tag Frau Klose, können Sie bitte erklären warum die Regierungskoalition noch keine Änderung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement vorgenommen hat?

Im § 167 Abs. 2 ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) vor 21 Jahren eingeführt worden. Durch die Rechtsprechung der Gerichte ist daraus ein fast nicht mehr einwandfrei durchzuführender Prozess geworden. Immer mehr Betriebe führen kein BEM durch. Mitarbeitende erhalten so wenig Unterstützung. Die Regierungsparteien wollten das BEM attraktiver und besser gestalten. Insbesondere für Klein- und Mittelständische Betriebe.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,


vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement bei diesem wichtigen Thema.


Ich teile Ihre Auffassung, dass das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) enorm wichtig ist. Dies gilt sowohl für die Beschäftigten als auch für die Arbeitgeber:innen, da gesunde, motivierte und gut qualifizierte Beschäftigte entscheidend für Unternehmen sind. Daher wollen wir als SPD dieses Instrument weiter stärken, wobei wir bereits in der vergangenen Legislatur einen Versuch hierfür gestartet haben. Durch das frühzeitige Scheitern der Koalition konnte dies jedoch nicht vollumfänglich umgesetzt werden. 


Im jetzigen Koalitionsvertrag haben wir, wie Sie richtigerweise beschreiben, hierzu vereinbart, das BEM bekannter zu machen insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist geplant, dieses Vorhaben nach der Verabschiedung des sogenannten Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) konkret umzusetzen. Daher rechne ich mit der Umsetzung noch in dieser Wahlperiode.


Abschließend möchte ich mich für Ihre Zeit und Ihre Mühe bedanken, da mir der Austausch mit engagierten Bürger:innen sehr am Herzen liegt.


Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose
 

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