Würden Sie sich dafür einsetzen, dass der überhöhte Beitragseinbehalt zur Pflegeversicherung erstattet wird, als prozentualer Ausgleich, angerechnet auf den Rentensatz der nächsten Rentenerhöhung?
Die Beitragssatzanhebung in der Pflegeversicherung erfolgte nachgelagert im Juli, zeitgleich mit der Rentenerhöhung. Dadurch waren die Rentner zu einer überhöhten Betragsnachzahlung aufgefordert, begründet von der DRV damit, dass die notwendige Zeit zur Umsetzung vor Juli fehlte.
Die Bundesregierung hat mit dem überhöhten Beitragseinbehalt in den Geldbeutel der Rentner gegriffen und damit die Rentner geschädigt. Insofern besteht für die Rentner ein Anspruch auf Erstattung des zu viel eingeforderten Nachzahlungsbetrags.
Es mag sein, dass mit der nachträglichen Erstattung ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden wäre, um dem aus dem Weg zu gehen, bietet sich an, anstatt eines individueller Erstattungsbetrags, ein prozentualer Ausgleich, angerechnet auf den Rentensatz der nächsten Rentenerhöhung, auf Grundlage der Differenz zwischen dem verordneten und eingezogenen Beitragseinbehalt.

