(...) Verluste aus Termingeschäften, etwa verfallenen Optionsscheinen, konnten von 2016 bis 2019 steuerlich geltend gemacht werden. Mit der nunmehr getroffenen Regelung können Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. (...)
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