Sollte eine zukünftige Diskussion und Entscheidung dazu führen § 218 StGB abzuschaffen, sollten selbstverständlich auch die Kosten der Schwangerschaftsabbrüche von den Krankenkassen übernommen bzw. von Krankenhäusern, die öffentliche Mittel erhalten, kostenfrei angeboten werden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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