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Andreas Schwarz
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Frage von Yunus M. •

Herr Schwarz, wären Sie persönlich für eine Streichung des §218 Schwangerschaftsabbruch? Würden Sie es befürworten, wenn die Krankenkassen künftig die Kosten für Abtreibungen übernähmen?

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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

In der derzeitigen Situation ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar, wenn die betroffene Frau den Vorgaben der sogenannten Beratungsregelung folgt. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation werden bei krankenversicherten Frauen von der Krankenkasse getragen.

Allein die Diskussion um den § 219a Strafgesetzbuch (StGB), der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, hat für heftigen Streit in der Großen Koalition gesorgt.

Die SPD fordert dabei eine Streichung des § 219a StGB, denn Frauen, die sich in einer Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, brauchen ungestörten Zugang zu Informationen. Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht! Aber, es geht um viel Grundsätzlicheres: Die Frage nämlich, was schwerer wiegt: der Schutz des ungeborenen Lebens oder das Selbstbestimmungsrecht der Frau . Die Beantwortung dieser Frage sollte man sich auch nicht zu einfach machen.

Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht kriminalisiert werden dürfen und damit auch nicht ins Strafgesetzbuch gehören. Niemand, der sich mit dem Gedanken eines Schwangerschaftsabbruchs beschäftigt darf dabei alleine gelassen werden, sondern es bedarf intensiver Fürsorge.

Insofern halte ich es für erstrebenswert, außerhalb des Strafgesetzbuches Lösungen zu finden, die selbstbestimmte Entscheidungen der Frauen zu ermöglichen und ungeborenes Leben zu schützen.

Sollte eine zukünftige Diskussion und Entscheidung dazu führen § 218 StGB abzuschaffen, sollten selbstverständlich auch die Kosten der Schwangerschaftsabbrüche von den Krankenkassen übernommen bzw. von Krankenhäusern, die öffentliche Mittel erhalten, kostenfrei angeboten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwarz

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