Frage von Lea H. • 27.05.2025
Antwort von Stephan Brandner AfD • 05.06.2025
Für Themen der Landespolitik wenden Sie sich gern an Vertreter aus dem Landtag.
Für Themen der Landespolitik wenden Sie sich gern an Vertreter aus dem Landtag.
Das bedeutet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler ein Recht auf bekenntnisorientierten Religionsunterricht haben, sofern er in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verfassung organisiert wird.
Lehrerinnen und Lehrer sollten über alle Religionen unterrichten, aber nicht zu einer bestimmten Religion indoktrinieren. Die Teilnahme am Religionsunterricht ist freiwillig und das muss auch so bleiben.
Lehrkräfte haben eine Pflicht, für ein schulisches Klima zu sorgen, in dem sich junge Menschen frei in ihrer Persönlichkeit entfalten können. Religiöse Beeinflussung würde dem fundamental entgegenstehen
Sehr geehrter Herr G.,