Antwort 05.11.2025 von Carina Schießl AfD
die jetzige Gesetzeslage entspricht meinen Ansichten. Ich habe keinerlei Änderungsbedarf.
die jetzige Gesetzeslage entspricht meinen Ansichten. Ich habe keinerlei Änderungsbedarf.
Ich verurteile die rechte Hetze gegen Frau Brosius-Gersdorf und setze mich für ein unabhängiges Bundesverfassungsgericht und einen demokratischen Diskurs ein.
Vielen Dank für Ihre Frage.
Das Recht auf Leben ist unser höchstes Rechtsgut und steht auch dem Ungeborenen zu.
In der Debatte geht es um die Grundrechte des Ungeborenen gleichermaßen wie um die Grundrechte der Frau. Eine pauschale Antwort würde dem eigentlichen Sachverhalt nicht gerecht werden.