Mir wäre es wichtig, dass ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin klaren Regeln unterliegt aber nicht mehr im Strafgesetzbuch verankert ist. Die Beratungspflicht und die 12-Wochen-Frist müssen bleiben, so kann das ungeborene Leben geschützt werden und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen wird respektiert.
Die heutige Regelung des Paragrafen 218 StGB halte ich für angemessen, weil sie den Bedürfnissen der betroffenen Frauen Rechnung trägt.
Ich bin aber dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig außerhalb des Strafrechts geregelt werden sollten.
medizinische und psychosoziale Information, Beratung und Unterstützung, damit Schwangere eine informierte und insb. freie Entscheidung treffen können
Generell erachte ich die Stärkung des bereits aufgebauten Angebotes an Aktivitäten für Kinder und Jugendliche in Grevenbroich und der Umgebung für überaus erstrebenswert.
Auch ich und wir als CDU, erkennen die finanziellen Herausforderungen, vor denen die Stadt Grevenbroich und ihre Einrichtungen stehen, an. Umso entschiedener treten wir gegen derartige Pläne für einen Neubau des Rathauses unter diesen Gegebenheiten ein.
