Warum trägt die SPD Punkt 32 zur Einschränkung des IFG mit?
Sehr geehrter Herr Dudas,
warum trägt die SPD Punkt 32 des Reformpakets mit?
Dort wird das Informationsfreiheitsgesetz nicht „verständlicher und transparenter“ gemacht, sondern eingeschränkt: Auskunftsrechte sollen auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ begrenzt werden. Zudem wird geprüft, den Kreis auf in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger zu beschränken. Auch höhere Gebühren stehen im Raum.
Das ist keine Modernisierung, sondern eine Zugangshürde. Das IFG dient der demokratischen Kontrolle von Regierung und Verwaltung. Wenn Bürger erst begründen müssen, warum sie Informationen erhalten dürfen, wird das Prinzip umgedreht: Nicht mehr der Staat muss Geheimhaltung begründen, sondern der Bürger seinen Wunsch nach Transparenz.
Schutz von Beschäftigten ist wichtig. Dafür kann man Namen schwärzen und sensible Bereiche schützen. Aber das rechtfertigt keine Aushöhlung des IFG.
Bitte begründen Sie, warum die SPD das mitträgt.
Mit freundlichen Grüßen
Boris W.
Vielen Dank für Ihre Anfrage zu einem Sachverhalt, der auf Bundesebene im Koalitionsausschuss vereinbart wurde. Ich halte es für wichtig, dass auch künftig ein transparenter Zugang zu Informationen möglich ist. Im Vorfeld der Koalition war es die SPD, die eine Beibehaltung des IFG überhaupt durchgesetzt hat. Es wird wichtig sein zu sehen, wie der entsprechende Gesetzentwurf ausgestaltet wird.

