Brandenburg Vorbild für den Weg einer verfassungsgemäßen Alimentation?
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Optendrenk,
ihre vor kurzem gegebene Antwort zur "Übernahme Brandenburger Verhältnisse", dass Brandenburg erst "aufholen" muss und somit eine "Übernahme" obsolet ist, erschließt sich mir nicht.
Nach der geplanten Besoldungserhöhung in Brandenburg liegt das Grundgehalt für 2026 in Brandenburg deutlich über NRW bei dort deutlich niedrigen Lebenshaltungskosten.
Nur mal als Vergleich NRW und Brandenburg die Besoldung nach A11
Grundgehalt A11 Stufe 12
5256,99 Euro (NRW)
5973,62 Euro (Brandenburg) + ca 717.... Euro
Das ist in den anderen unteren Besoldungsgruppen genauso und nimmt in noch höheren Besoldungsgruppen proportional (B Besoldung) zu!
Polizeizulage:
130,56 Euro (NRW)
200,00 Euro (Brandenburg)
Daher stellt sich die Frage, da die Landesregierung NRW ja noch in diesem Sommer ein Gesetz zur "Herstellung der verfassungsgemäßen Alimentation" verabschieden will (ggf. 😉), ob Brandenburg als "Vorbild" genommen wird?
Sehr geehrter Herr G.,
danke für Ihre Nachfrage. Die Besoldung setzt sich nicht nur aus einem Grundgehalt und ggf. einer Zulage zusammen. Entscheidend ist das Gesamtgefüge der Besoldung, zu der seit 2022 auch die erheblichen nach Regionalstufen differenzierenden Familienzuschläge gehören. Insoweit muss zur Vergleichbarkeit die Gesamtbesoldung betrachtet werden, die bezogen auf NRW jedenfalls nach den Kriterien des Urteils von 2020 verfassungskonform war. Wir haben nunmehr bereits um 3,36 Prozent für 2026 erhöht und damit eine weitere Anpassung nach oben vollzogen. Insoweit ist es weder erforderlich noch unser Plan, Brandenburg oder einem anderen Bundesland auf seinem Weg zu folgen. Entscheidend ist, dass wir alle das Ziel haben, den Kriterien des BVerfG mit unserer Gesetzgebung zu entsprechen.
Soweit sich weiterer Korrekturbedarf noch nach weiteren Berechnungen ergibt, werden wir dem Landtag dazu Vorschläge machen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Optendrenk

