Wir fragen die Landesregierung konkret nach der Möglichkeit, den Beschluss der Honorarkürzungen durch das Bundesministerium für Gesundheit zu beanstanden. Hier sehen wir NRW-Gesundheitsminister Laumann in der Verantwortung, Druck auf seine Parteikollegin und Bundesministerin Warken geltend zu machen, damit es zu keinem Versorgungsengpass durch die Honorarkürzungen kommt.
Mir ist wichtig, hier zu differenzieren: Es gibt einen Unterschied zwischen einer bewusst herbeigeführten Zusammenarbeit und dem Umstand, dass unterschiedliche Fraktionen im Einzelfall aus jeweils eigenen Gründen gleich abstimmen.
Das Gesetz würde, falls es in dieser Form kommt, nur solche Gegenstände betreffen, die unmittelbar mit der NS‑Verfolgung verbunden sind und auf kommerziellem Wege vermarktet werden sollen.
Unterbunden werden soll vielmehr der profitorientierte Handel Dritter mit Erinnerungsstücken von NS‑Opfern, der deren Leid instrumentalisiert.
