Unser Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat dazu erklärt: "Wir haben aus gutem Grund in unserem Gesundheitswesen eine starke Selbstverwaltung. Ihr obliegt dabei vor allem die Entscheidung über medizinische Fragen, aber auch über Vergütungsfragen. Ziel muss es dabei sein, die bestmögliche Versorgung der Menschen in Deutschland sicherzustellen. Das ist eine große Verantwortung, die man dann aber auch wahrnehmen muss."
Zur allgemeinen Fragestellung einer Duldung von Altbauten habe ich mich mit dem zuständigen Fachbereich in der Grünen Landtagsfraktion ausgetauscht. Unsere Einschätzung ist, dass die örtlichen Baugenehmigungsbehörden das komplexe Thema vergleichsweise pragmatisch handhaben.
Bei der Berechnung der Mindestalimentation müssen immer standardisierte Fälle herangezogen werden. Und sowohl die Annahme eines 30jährigen Beamten, als auch die Annahme von zwei Kindern widerspricht in keiner Weise den bisherigen verfassungsrechtlichen Maßgaben.
Wir nehmen Anhörungen und deren Ergebnisse sehr ernst, kommen jedoch in diesem Fall aus den bereits geschilderten Erwägungsgründen zu einem anderen inhaltlichen Ergebnis.

