Frage von Felix H. • 02.05.2026
Frage von Felix H. • 02.05.2026
Antwort 15.06.2026 von Jule Wenzel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Gesetz würde, falls es in dieser Form kommt, nur solche Gegenstände betreffen, die unmittelbar mit der NS‑Verfolgung verbunden sind und auf kommerziellem Wege vermarktet werden sollen.
Frage von Felix H. • 02.05.2026
Antwort 21.05.2026 von Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unterbunden werden soll vielmehr der profitorientierte Handel Dritter mit Erinnerungsstücken von NS‑Opfern, der deren Leid instrumentalisiert.
Frage von Klaus B. • 30.04.2026
Antwort 06.05.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Die entsprechende Auszahlung ist im LBV NRW bereits in Vorbereitung.
Frage von Franziska B. • 30.04.2026
Frage von Felix H. • 30.04.2026

