Antwort 16.02.2024 von Stephan Brandner AfD
Nein
Nein
Eine abschließende Antwort kann ich Ihnen diesbezüglich nicht geben, da aktuell die Beratungen noch laufen.
Wie bisher erfolgt eine Einbürgerung für im Ausland lebende Deutsche über das Bundesverwaltungsamt. Hier hat es keine Änderungen gegeben.
Eine Steuer auf Lebensmittel aus anderen EU-Ländern verstößt gegen die Vorschriften zum EU-Binnenmarkt. Dieser sichert gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Mitgliedstaaten der Union und sorgt so auch dafür, dass deutsche Produkte innerhalb der EU keiner steuerlichen Benachteiligung ausgesetzt sind.
Noch ist alles im Fluss. Es kann sein, dass trotzdem alles funktioniert, wenn auch später, es kann sein, dass sich alles zerschlägt.