Antwort 15.08.2023 von Marco Buschmann FDP
Die Zulässigkeit der Telekommunikationsüberwachung ist gesetzlich detailliert geregelt und wird von den unabhängigen Gerichten im Einzelfall geprüft.
Die Zulässigkeit der Telekommunikationsüberwachung ist gesetzlich detailliert geregelt und wird von den unabhängigen Gerichten im Einzelfall geprüft.
Es gibt keine Aussicht, ein Verfahren der abstrakten Normenkontrolle einzuleiten. Allerdings gibt es bereits Klagen gegen diesen Satz im EStG.
Jedes Bundesland und jede Kommune ist also in der Verantwortung, die örtlichen Behörden so auszustatten, dass sie Verfahren in einer angemessen Zeit bewältigen