
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass wir „gemeinsam mit den Kirchen“ prüfen, „inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann.“
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass wir „gemeinsam mit den Kirchen“ prüfen, „inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann.“
Sie fragen explizit nach Imamen, lassen aber außer Acht, dass diese Handlungsweise auch bei anderen Religionen vorkommt. So beispielweise bei manchen orthodoxen Jud*innen oder im Hinduismus. Hier gibt es viele verschiedene Formen des respektvollen Grüßens, die vom Küsschen auf die Wange, über tiefes Verbeugen und Handküssen bis hin zum Berühren der Füße reichen.
Die Frage nach Waffenlieferungen lässt sich nicht pauschal mit ja oder nein beantworten. Die Antwort hierauf ist komplex und hängt vom konkreten Kontext ab.
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.