
Nach meinem aktuellen Kenntnisstand von September 2023 gibt es einen Gesetzentwurf der Bundesregierung "Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)"
Nach meinem aktuellen Kenntnisstand von September 2023 gibt es einen Gesetzentwurf der Bundesregierung "Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)"
Alle Details werden im Bundestag nochmal ausführlich beraten, auch mit einer Sachverständigenanhörung. Das Inkrafttreten steht noch nicht fest.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Zu dem von Ihnen angesprochenen Gesetzesentwurf läuft gerade die Verbände- und Länderbeteiligung. Es ist geplant, dass das Kabinett ihn am 28.6. beschließt und er dann ins parlamentarische Verfahren geht.
Der Gesetzesentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung
Aktuell wird das neues Gesetz noch im Bundestag von meinen Kolleginnen und Kollegen verhandelt und abgestimmt und muss auch noch durch das Bundeskabinett
Zur Gültigkeit des neuen Gesetzes: Hier ist es so, dass auch für Menschen, deren Einbürgerungszusicherung lange genug gültig ist, als dass das Gesetz vor Ablauf der Einbürgerungszusicherung in Kraft tritt, die Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich sein wird.