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Richtig ist: Wird ein Privatversicherter sozial hilfebedürftig, sind private Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Wer Bürgergeld bezieht und privat versichert ist, ist in der Regel in diesem Basistarif versichert. Die zusätzlichen Kosten hierfür werden auf sämtliche Versicherte in der privaten Krankenversicherung umgelegt.
Ich bin ebenfalls überzeugt davon, dass wir bei einem funktionierenden Primärarztmodell pro Monat mehrere Millionen Euro im System einsparen, weil wir so unnötige Doppel- und Mehrfachuntersuchungen vermeiden und die Patienten gezielter in die für sie individuell passende und notwendige Versorgung lotsen können.
Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion wird derzeit darüber diskutiert, wie die chronischen Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung angegangen werden können.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen.
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Selbstverständlich wäre auch ich von einer solchen Bürgerversicherung betroffen