Richtig ist: Wird ein Privatversicherter sozial hilfebedürftig, sind private Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Wer Bürgergeld bezieht und privat versichert ist, ist in der Regel in diesem Basistarif versichert. Die zusätzlichen Kosten hierfür werden auf sämtliche Versicherte in der privaten Krankenversicherung umgelegt.
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Antwort 03.11.2025 von Bärbel Bas SPD
Antwort 23.09.2025 von Stephan Pilsinger CSU
Ich bin ebenfalls überzeugt davon, dass wir bei einem funktionierenden Primärarztmodell pro Monat mehrere Millionen Euro im System einsparen, weil wir so unnötige Doppel- und Mehrfachuntersuchungen vermeiden und die Patienten gezielter in die für sie individuell passende und notwendige Versorgung lotsen können.
Antwort 17.09.2025 von Daniel Bettermann SPD
Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion wird derzeit darüber diskutiert, wie die chronischen Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung angegangen werden können.
Antwort ausstehend von Nina Warken CDU
Antwort ausstehend von Nina Warken CDU
Antwort 13.06.2025 von Christos Pantazis SPD
Selbstverständlich wäre auch ich von einer solchen Bürgerversicherung betroffen