Antwort 26.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Die Bundesregierung hat das Dokument dem Bundespräsidenten zugeleitet.
nein.
"Auch werden wir die Steuerfreiheit für andere Veräußerungsgewinne, beispielsweise beim Handel mit Edelmetallen, Rohstoffen oder Kryptowerten, abschaffen"
Wie Sie vielleicht wissen, engagiere ich mich seit vielen Jahren für die Erhöhung von Transparenz stattlichen Handelns.
Die vollumfassende Digitalisierung der Verwaltung bleibt das Ziel.