
Ich nehme an, dass die Arbeitszeit in den nächsten Tarifverhandlungen bzw. der Besoldungsanpassung im kommenden Jahr thematisiert wird. Dabei wird sich zeigen müssen, ob und inwiefern eine Verringerung möglich ist.
Ich nehme an, dass die Arbeitszeit in den nächsten Tarifverhandlungen bzw. der Besoldungsanpassung im kommenden Jahr thematisiert wird. Dabei wird sich zeigen müssen, ob und inwiefern eine Verringerung möglich ist.
Beim Thema Arbeitszeit hat sich seit Ihrer letzten Frage dazu im November 2023 kein neuer Stand ergeben.
Die Arbeitszeitregelungen von Beamten fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Die Arbeitszeitaufzeichnung dient dem Arbeitsschutz, der auch Lehrerinnen und Lehrern zu gewähren ist. Die Auswirkungen der Entscheidung auf das Beamtenrecht sind durch die Innenressorts der Länder zu prüfen.
Die AZV ist Gegenstand einer fortlaufenden Prüfung und wurde seit der großen Novelle 2006 schon mehrfach angepasst, zuletzt mit der Verstetigung der Langzeitkonten