Frage von Sabine H. •

Wie stehen Sie zu dem unten aufgeführten Thema, das auch im Landratsamt Starnberg so gehandhabt wird?

Sehr geehrte Frau Eiling-Hütig,

im SGB VIII ist nicht eindeutig geregelt, wie mit Feiertagen in der

Kindertagespflege umzugehen ist. In der Praxis werden Tagespflegepersonen als

Selbstständige behandelt, was dazu führt, dass Feiertage bei Schließzeiten oft

nicht als eigene freie Tage anerkannt werden. Stattdessen werden sie –

beispielsweise im Landkreis Starnberg – bei Urlaubswochen einfach als

„Urlaubstage“ gezählt. Das bedeutet, Eltern und Tagespflegepersonen müssen

auf die Feiertagsruhe verzichten. Diese Regelung ist ungerecht gegenüber

anderen pädagogischen Fachkräften und erschwert die Vertragsgestaltung. Wir haben als Interessengemeinschaft von Großtagespflege und Tagesmütter eine Petition an den Landtag gestellt.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Ute Eiling-Hütig
Ute Eiling-Hütig
CSU