Wie stehen Sie zu dem unten aufgeführten Thema, das auch im Landratsamt Starnberg so gehandhabt wird?
Sehr geehrte Frau Eiling-Hütig,
im SGB VIII ist nicht eindeutig geregelt, wie mit Feiertagen in der
Kindertagespflege umzugehen ist. In der Praxis werden Tagespflegepersonen als
Selbstständige behandelt, was dazu führt, dass Feiertage bei Schließzeiten oft
nicht als eigene freie Tage anerkannt werden. Stattdessen werden sie –
beispielsweise im Landkreis Starnberg – bei Urlaubswochen einfach als
„Urlaubstage“ gezählt. Das bedeutet, Eltern und Tagespflegepersonen müssen
auf die Feiertagsruhe verzichten. Diese Regelung ist ungerecht gegenüber
anderen pädagogischen Fachkräften und erschwert die Vertragsgestaltung. Wir haben als Interessengemeinschaft von Großtagespflege und Tagesmütter eine Petition an den Landtag gestellt.