
Antwort 25.02.2019 von Peter Beuth CDU
Sehr geehrter Herr J.,

Sehr geehrter Herr J.,
(...) Es besteht schon ein Unterschied zwischen der Kritik eines Oppositionsführers an politischen Weichenstellungen der Landesregierung und der rechtlichen Bewertung des Handelns der Landesverwaltung durch Anwälte. (...)
(...) Alle Einkünfte bzw. Nebentätigkeiten sind anzuzeigen und zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen sollen Wählerinnen und Wählern Transparenz ermöglichen: (...)