Frage von Nergis Ayla Z. • 09.10.2023

Antwort von Hakan Demir SPD • 05.12.2023
Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag. Ehemalige deutsche Staatsangehörige, heutige Ausländer, müssen ebenso einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag. Ehemalige deutsche Staatsangehörige, heutige Ausländer, müssen ebenso einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Die Bundesregierung hat über die Bundesaußenministerin bestätigen lassen, dass mit den gezahlten Hilfen kein Terror finanziert wurde.
meine Empfehlung bei der geschilderten Ausgangslage ist an Sie, sich um einen Härtefallantrag zu kümmern.
Ich befürworte durchaus ein Verbot, allerdings muss dies im Vorfeld gut geprüft und vorbereitet werden
Selbstverständlich werde ich mit dafür einsetzen, dass die Landesregierung in RLP sich für die Prüfung eines AfD-Verbots einsetzt