Frage von Anton S. • 29.11.2023

Antwort von Peter Aumer CSU • 16.01.2024
Die Bürgergelderhöhung der Ampel gibt das Leistungsprinzip auf: das Lohnabstandsgebot greift nicht mehr. Berechnung zur Erhöhung erst durch Ampel 2023 geändert.
Die Bürgergelderhöhung der Ampel gibt das Leistungsprinzip auf: das Lohnabstandsgebot greift nicht mehr. Berechnung zur Erhöhung erst durch Ampel 2023 geändert.
Der Hinweis wurde erneut gemeldet, der Fall ist in Bearbeitung
ja, meine von Ihnen angesprochene Frage an die Bundesregierung wurde mittlerweile wie folgt beantwortet:
Die Familienstartzeit ist ein wichtiger Baustein, um direkt nach der Geburt eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu ermöglichen.
Insbesondere Frauen sind vermehrt in Deutschland von Altersarmut betroffen. Das müssen wir angehen.