Frage von Jendrik T. • 18.10.2023

Antwort von Ruppert Stüwe SPD • 30.10.2023
Die erhaltenen Leistungen richten sich nach Bedarf und Wohnort der geflüchteten Personen. Daher kann keine Maximalsumme genannt werden.
Die erhaltenen Leistungen richten sich nach Bedarf und Wohnort der geflüchteten Personen. Daher kann keine Maximalsumme genannt werden.
Ja!
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.