Frage von Karsten S. • 26.11.2023

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht ist bereits Ende Januar verabschiedet worden. Grundsätzlich ist die Mehrstaatigkeit nun erlaubt und das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung entfällt.
Bislang liegt der Bundesregierung keine Bestätigung der Verdachtsfälle vor. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind abzuwarten, bevor weitere Schritte folgen.
Das werden unsere Mitglieder zu gegebener Zeit entscheiden müssen.