Antwort 04.11.2020 von Andreas Stoch SPD
(...) Von Beruf bin ich selbständiger Rechtsanwalt. Meine Anwaltstätigkeit ruht jedoch. Einer Nebentätigkeit gehe ich nicht nach. (...)
(...) Von Beruf bin ich selbständiger Rechtsanwalt. Meine Anwaltstätigkeit ruht jedoch. Einer Nebentätigkeit gehe ich nicht nach. (...)
(...) Meine Ehrenämter in Gewerkschaft sowie in Vereinen und Verbände übe ich ohne weitere Einkünfte aus. (...)
Vielmehr geht es mir um den Fortbestand der Firma und damit meiner wirtschaftlichen Existenz für die Zeit nach der Politik.
das Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Landtags stehen muss.