Antwort 07.10.2024 von Marco Buschmann FDP
Bei schweren Steuerstraftätern ist eher nicht davon auszugehen, dass stets eine korrekte und vollständige Buchführung erfolgt. Hieran ändert auch die kürzere Aufbewahrungsfrist nichts.
Bei schweren Steuerstraftätern ist eher nicht davon auszugehen, dass stets eine korrekte und vollständige Buchführung erfolgt. Hieran ändert auch die kürzere Aufbewahrungsfrist nichts.
Bezüglich der Auswirkungen illegaler Migration, wie beispielsweise eine insgesamt erschwerte Integration, verweise ich auf meine Antwort auf Ihre letzte Frage. Sie sind in Großstädten wie Hamburg, und dort eben oftmals am Jungfernstieg, leider besonders deutlich zu beobachten.
Zwischen Deutschland und der Ukraine istder Auslieferungsverkehr ausschließlich über das Europäische Auslieferungsübereinkommen des Europarats geregelt.