Frage von Siegfried S. • 01.05.2024

Antwort ausstehend von Sören Schumacher SPD
Das Versammlungsrecht lässt sich nicht aufgrund bestimmter Meinungsäußerungen einschränken, es sei denn, diese sind nach dem Grundgesetz verfassungswidrig.
Hamburg geht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent gegen Extremismus und Islamismus vor. Nach dem 7. Oktober 2023 hat Hamburg als einzige Stadt alle islamistischen und anti-israelischen Demonstrationen mittels Allgemeinverfügung untersagt.
Hamburg geht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent gegen Extremismus und Islamismus vor. Demos müssen in Deutschland im Übrigen nicht „gestattet“ werden, sondern sind nach Artikel 8 Grundgesetz grundsätzlich zulässig, wenn nicht gegen Verbote und Auflagen verstoßen wird.