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  (...) Nichtsdestotrotz bleibt es höchst problematisch, dass eine Abgeordnete des Deutschen Bundestages über Jahre hinweg grundsätzlich falsche Angaben zu ihrer Ausbildung gemacht hat. Hier hat Frau Hinz die Konsequenz gezogen und ist von ihrem Mandat zurückgetreten. (...)
(...) Meiner Meinung nach ist es grundsätzlich falsch, Flüchtlingen Geldleistungen zukommen zu lassen, weil man über diesen Weg nicht sicherstellen kann, (...)
(...) Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass Bürger das Grundgesetz nicht akzeptieren oder in Konfliktfällen andere Normen höher halten. Das dürfte Islamisten ebenso betreffen wie Reichsbürger. (...)
(...) Ich bin nicht der Meinung, dass sich die massive Zuwanderung der letzten Jahre verfassungsrechtlich vom Grundgesetz ableiten lässt. Eher spricht geltendes Recht gegen diese Zuwanderungspolitik als dafür. (...)
(...) Auch die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 sieht – wie die EMRK – keine „Obergrenze“ vor, wenn von dem Asylsuchenden vorgebracht wird, dass Verfolgung aus den in der Flüchtlingskonvention genannten Gründen (Nationalität, politische Überzeugung, Religion etc.) oder Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Es ist also auch völkerrechtlich nicht zulässig, den Asylantrag einfach nicht zu prüfen („Obergrenze“), wenn etwa der Staat der Durchreise unbekannt ist oder wenn die Asylsuchenden über den Luftweg einreisten. (...)