Hubert Aiwanger
Hubert Aiwanger
FREIE WÄHLER
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Frage von Helmut B. •

Frage an Hubert Aiwanger von Helmut B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Aiwanger, ich hätte gerne von Ihnen eine persönliche Antwort, wie Ihre Sichtweise zum Thema ist. Mit freundlichem Gruß H. B.

Rupert Scholz, war Staatsrechtsprofessor in Berlin und Bundesverteidigungsminister (CDU) in Bonn und erklärte bereits vor 2 Jahren: Führende Politiker argumentieren, sie müssten wegen des Grundgesetzes alle Flüchtlinge ins Land lassen. Das Gegenteil ist richtig, erklärt Verfassungsrechtler Rupert Scholz.
http://www.focus.de/politik/deutschland/wir-verteidigen-europas-werte-asylrecht-kennt-obergrenze_id_5016673.html

Die folgenden Punkte sind unter obigem Link ausführlich nachzulesen.
1. Asyl begründet keinen Anspruch auf Einwanderung 2. Jeder EU-Staat hat das Recht auf Grenzkontrollen 3. Der Staat muss nationale Identität schützen 4. Das Asylrecht steht nicht über anderen Grundrechten 5. Das Asylrecht kennt verfassungsrechtliche Schranken 6. Der Bundestag kann Asyl-Obergrenzen einziehen 7. Wer Regeln bricht, hat keinen Anspruch auf Asyl 8. Familiennachzug lässt sich rechtlich stoppen 9. Deutschland kann Flüchtlinge zurückschicken 10. Die geplanten Transitzonen sind mit der Verfassung vereinbar

Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio sagt:
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article146079219/Staat-heisst-auch-Herrschaft-ueber-die-Grenzen.html
Ein Hinweis zur Genfer Flüchtlingskonvention! Das Dublin-Abkommen und Schengen basieren genau auf Art. 26 der Genfer Flüchtlingskonvention! Deshalb haben sowohl Orban als auch Merkel, als auch alle Staaten, die die Flüchtlinge weiterschleusten, gegen das von ihnen ratifizierte Recht der Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen.

Links zum Grundgesetz § 16a und zur Genfer Flüchtlingskonvention https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
http://www.bamf.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/G/genfer-fluechtlingskonvention.html?view=renderHelp[CatalogHelp]
http://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/02/DE_UNHCR-GFK-Pocket_2015.pdf

Hubert Aiwanger
Antwort von
FREIE WÄHLER

Ich bin nicht der Meinung, dass sich die massive Zuwanderung der letzten Jahre verfassungsrechtlich vom Grundgesetz ableiten lässt. Eher spricht geltendes Recht gegen diese Zuwanderungspolitik als dafür.

Was möchten Sie wissen von:
Hubert Aiwanger
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