Frage von Dominik H. • 04.07.2024

Antwort ausstehend von Hansjörg Schmidt SPD
Die Regelung heißt aber nicht, dass alle Einbürgerungsinteressierten Vollzeit arbeiten müssen. Wer seinen Lebensunterhalt in Teilzeit decken kann, darf das weiterhin tun.
Der Vorschlag der Kommission lässt zwar noch einige Fragen offen, grundsätzlich unterstütze ich aber die Einführung des digitalen Euros aus vorrangig zwei Gründen:
Ich kann Ihnen allerdings noch kein konkretes Datum nennen, zu dem die Beantragungszeiten signifikant abgesenkt sind.
Gerechtfertigte Fragen, etwa nach den Auswirkungen auf das Bankensystem, nehmen wir ernst und müssen abschließend geklärt werden. Sobald dies der Fall ist, halte ich den Digitalen Euro für ein zustimmungsfähiges Produkt.