Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Simone Fischer
Antwort 28.11.2025 von Simone Fischer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Auslieferung von Maja T. von Deutschland nach Ungarn war klar rechtswidrig und ein schwerer Verstoß gegen rechtstaatliche Grundprinzipien. Deshalb ist es dringend geboten, dass sich die Bundesregierung und die zuständigen deutschen Behörden entschieden für eine unmittelbare Rückkehr nach Deutschland, zumindest aber für menschenwürdige Haftbedingungen einsetzen.

Portrait von Svenja Schulze
Antwort 23.07.2025 von Svenja Schulze SPD

Das Bundesverfassungsgericht hat die Überstellung von Maja T. nach Ungarn in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Maja T. muss nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht.

Portrait Dr. Stefan Nacke
Antwort ausstehend von Stefan Nacke CDU
Portrait von Milan Pein
Antwort 18.08.2025 von Milan Pein SPD

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer einstweiligen Anordnung festgestellt, dass eine Auslieferung von Maja T. rechtlich nicht in Betracht kommt. Zum Zeitpunkt des Erlasses dieser einstweiligen Anordnung war die Auslieferung allerdings bereits vollzogen, so dass jetzt keine rechtliche Möglichkeit mehr besteht, um die einmal ausgelieferte Person nach Deutschland zurück überstellen zu lassen.