Antwort 26.07.2023 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich wurde damals aus medizinischen Gründen vom Bundeswehrarzt ausgemustert.
Ich wurde damals aus medizinischen Gründen vom Bundeswehrarzt ausgemustert.
Grundsätzlich ist die Gerichtsbarkeit des IStGH auf vier Verbrechen beschränkt: auf den Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und seit dem 17. Juli 2018 auch auf das Verbrechen der Aggression.
Wer wie Putin einen blutigen Krieg angezettelt hat, sollte sich dafür vor Gericht verantworten müssen.
Was ich jedoch sagen kann, ist, dass ich ganz allgemein Uran-Munition ablehne.
Kriegsverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben – egal, wer sie begangen hat, und egal wo. Wenn die Waffen sprechen, schweigt das Recht nicht.
Selbstverständlich wäre es wünschenswert, wenn der russische Präsident sich dem internationalen Strafgerichtshof stellen müsste.