Antwort 24.11.2022 von Marco Buschmann FDP
Die Ausbildung und Weiterbildung der Polizei ist Sache der Länder. Daher existieren keine bundesweiten Anweisungen oder Richtlinien hinsichtlich der Durchführung von Kontrollen im Straßenverkehr
Die Ausbildung und Weiterbildung der Polizei ist Sache der Länder. Daher existieren keine bundesweiten Anweisungen oder Richtlinien hinsichtlich der Durchführung von Kontrollen im Straßenverkehr

Sehr geehrter Herr G.,
Auch ein Like kann strafbar sein. Eine Hausdurchsuchung rechtfertigt dies aber kaum, solange mildere Mittel verfügbar sind.
Dass Hassrede stärker verfolgt wird, halte ich für richtig. Die Strafbarkeit von Likes ist von der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.
Ganz persönlich und grundsätzlich bin ich insoweit schon der Auffassung, dass im Einzelfall auch ein Like strafwürdiges Unrecht sein kann.